Sanierungs- und Insolvenzberatung

Sanierungsberatung und Insolvenzberatung sind grundsätzlich zwei eigenständige und unterschiedliche Beratungsfelder. Jedoch ergeben sich in der Praxis häufig zeitliche und sachliche Verflechtungen.

 

Sanierungsberatung

 

Der Begriff Sanierung leitet sich vom lateinischen Wort "sanare" ab und bedeutet "heilen". Übertragen auf ein Unternehmen versteht man unter Sanierung somit die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gesundung eines Unternehmens.

 

Sofern sich daher Liquiditätsengpässe entstehen, sollten Sie sofort reagieren und entsprechende Maßnahmen prüfen und ggf. einleiten..

 

Wir begleiten Sie bei der Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen und erstellen auf diesen Ergebnissen auch Sanierungsgutachten nach den IDW Standard z. B. zur Vorlage bei der Hausbank oder Sparkasse.

 

 

Insolvenzberatung

 

Das Scheitern von Sanierungsmaßnahmen führt in der Praxis häufig zur Insolvenz. Aus diesem Grund sollten bereits im Stadium der Sanierung die entsprechenden insolvenz-rechtlichen Regelungen berücksichtigt werden.

 

Erfolgt dies nicht, ergeben sich im ungünstigen Fall negative Auswirkungen im Falle einer anschließenden Insolvenz. Daneben ergeben sich noch strafrechtliche Aspekte, wie insbesondere das Risiko der Insolvenzverschleppung oder Bankrott.

 

 

Ansprechpartner für Beratung im Bereich der Sanierungs- bzw. Insolvenzberatung ist Herr Stefan Dehoff.