Vereine/Gemeinnützigkeit

 

In Deutschland gibt es ca. 250.000 gemeinnützige Institutionen. Im kommunalen Bereich erfolgt die Organisation in der Regel in der Rechtsform eines Vereins. Vielen Vereinsvertretern (Vorständen) ist dabei regelmäßig nicht bewusst, dass div. steuerliche Sondervorschriften für Vereine bestehen, dessen Nichtbeachtung zu Haftungsrisiken bei den Vorstandsmitgliedern führen können.

 

Beispielhaft seien nur einige Bereiche genannt, welche in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen und Steuernachzahlungen führen:

  • Betrieb einer Vereinsgaststätte (Eigenregie bzw. Verpachtung)
  • Durchführung von Werbung (Trikot, Bande,
    Festschrift, Zeitung etc.). Abgrenzung zu Sponsoring bzw. Spenden
  • Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)
  • Zahlungen an Vereins- bzw. Vorstandsmitglieder sowie Dritte (Spieler, Trainer)
  • Durchführung von Vereinsfesten und sonstigen Veranstaltungen
  • Bildung von Rücklagen
  • Unzulässige bzw. gemeinnützigkeitsschädliche Satzungsregelungen

 

Ansprechpartner im Bereich Beratung und Betreuung gemeinnütziger Institutionen ist Herr Dehoff. Im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit beim Finanzamt Worms-Kirchheimbo-landen war Herr Dehoff u. A. Sachbearbeiter einer Körperschaftsteuerstelle und somit für die Besteuerung sämtlicher gemeinnütziger Institutionen im Finanzamtsbereich Worms zuständig.